Drohnen

Hinweis an alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten: Anträge für Ausnahmebewilligungen für Überflüge von Jagdbanngebieten oder Wasser- und Zugvogelreservaten sind direkt an die Kantone zu richten, in denen sich das entsprechende Schutzgebiet befindet. 

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