Die KWL ist ein Verbindungsorgan zwischen den Vorsteherinnen und den Vorstehern der für den Wald und die Wildtiere zuständigen Departemente. Sie bezweckt:
- die Koordination ihrer föderalistisch strukturierten Politikbereiche,
- die Behandlung von Problemen und die Beantwortung von Fragen von gemeinsamem Interesse,
- den regelmässigen Austausch über aktuelle Themen und Entwicklungen sowie
- die Konsolidierung einer nationalen Politik mit dem dafür zuständigen Bundesamt und den national aktiven Institutionen und Organisationen.
Die KWL ist seit dem 1. Januar 2016 ein Verein nach Art.60 ff ZGB, hervorgegangen aus der Fusion der Forstdirektorenkonferenz FoDK (gegründet am 13.04.1931) und der Jagddirektorenkonferenz JDK (gegründet am 18.11.2010).
Ein erstes Reglement für die damalige FoDK wurde an der Konferenz vom 13. April 1931 in Solothurn verabschiedet. An der Konferenz vom 4. April 2003 wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle mit der Konferenz der Kantonsförster (KOK) eingerichtet. Mit der Verabschiedung der Statuten an der Konferenz vom 11. Mai 2007 gründete die FoDK aus der bisherigen Einfachen Gesellschaft einen Verein nach ZGB Art. 60ff. Die Konferenz der Kantonsförster wurde damals Teil dieses Vereins als beratendes Organ im Sinne einer ständigen Fachkonferenz mit eigenem Reglement.
Am 18. November 2010 wurde ergänzend zur FoDK die Konferenz der Jagddirektoren JDK ebenfalls als Verein konstituiert. Bis zu diesem Zeitpunkt trafen sich die Direktorinnen und Direktoren der Jagd lediglich sporadisch, ohne festes Statut und ohne gewähltes Führungsorgan. Die Geschäftsführung der JDK wurde ab Gründung der Geschäftsstelle der FoDK angegliedert. Die Vorstandsmitglieder der JDK waren gleichzeitig im Vorstand der FoDK vertreten. Damit wurde die enge Zusammenarbeit eingeleitet, die per 1. Januar 2016 mit der Fusion von FoDK und JDK zur neuen Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft KWL führte.
Ab dem 1. Januar 2016 ist auch die Konferenz der Kantonalen Jagd- und Fischereiverwalter (JFK) Teil der Direktorenkonferenz KWL als beratendes Organ im Sinne einer ständigen Fachkonferenz mit eigenem Reglement.