Am 29. März 1946 beschloss der Bundesrat, dem damals neu gegründeten «Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung (WHFF)» einen jährlichen Beitrag zu entrichten. Von Anbeginn an finanzieren sowohl Bund wie Kantone den Fonds gemeinsam. Es werden Vorhaben zur Förderung der Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft unterstützt. In den letzten Jahren verfügt der Fonds jährlich über 770'000 Franken, wovon der Bundesanteil 470'000 Franken oder gut 60 Prozent ausmacht. Die Kantone tragen jährlich 300'000 Franken oder 40 Prozent bei.
Am 25. August 2017 veröffentlicht die Eidg. Finanzkontrolle EFK ihren Prüfbericht über den WHFF. Es wird Folgendes festgehalten. Der Fonds-Struktur mit einer gemeinsamen Verwaltung von Bundes-und Kantonsgeldern durch eine Bundesstelle fehlt mittlerweile die gesetzliche Legitimation. Soll das Förderinstrument beibehalten werden, braucht es eine neue Struktur mit getrennten Finanzierungsflüssen von Bund und Kantonen.
Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) sowie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bekunden die Absicht, Projekte der Wald- und Holzforschung gemeinsam vor zu besprechen und Empfehlungen zur finanziellen Unterstützung abzugeben. Die Entscheide über die Finanzierung von solchen Projekten sollen vom Bund und den Kantonen separat gefällt werden.
Durch die Förderung von Bund und Kantonen wird eine Lücke in der Förderlandschaft zwischen angewandter Forschung und Markteinführung geschlossen. Die Wertschöpfungskette Wald und Holz ist zu klein und Forschungsprojekte können nicht alleine mit Drittmitteln aus der Wirtschaft finanziert werden. Die Wald- und Holzbranche ist daher auf finanzielle Beiträge von Bund und Kantonen angewiesen.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen soll die koordinierte Prüfung der Gesuche unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen des BAFU und der Kantone ermöglichen. Mit den finanziellen Mitteln von Bund und Kantonen können insbesondere Vorhaben, die für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft von Bedeutung sind ermöglicht werden.
Ab dem 1. Januar 2020 werden Projekte der Wald- und Holzforschung gemeinsam von Vertretern des Bundes und des Kantons besprochen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt jedoch separat durch Bund und Kantone. Die Koordination der «Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz WHFF-CH» (Gesuchs Bearbeitung, Sekretariat der Gremien) läuft weiterhin über den Bund und ist beim Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald, angegliedert.
Links und Downloads
- Vereinbarung zur Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz WHFF-CH
- Convenzione sulla promozione della ricerca forestale e sul legno in Svizzera FOLE-CH
- Flyer Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz WHFF-CH
- Schwerpunkte Forschung und Umsetzung WHFF-CH
- Merkblatt Gesuche WHFF-CH
- Jahresberichte WHFF - BAFU