Gemäss Art. 29 Abs. 2 des Waldgesetzes (WaG) und Art. 32 der Waldverordnung (WaV, ab 01.01. 2018) bieten die Kantone genügend Stellen für die praktische Weiterbildung an und koordinieren diese untereinander. Die praktische Weiterbildung soll insbesondere:
- auf die Waldplanung, Waldbewirtschaftung und Walderhaltung im Lichte sämtlicher Waldfunktionen ausgerichtet sein;
- die Führungskompetenzen und Verwaltungskenntnisse fördern;
- mit einem Nachweis über die erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse bescheinigt werden.
Am 18. November 2016 haben die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) und die Konferenz der Kantonsförster (KOK) die CHARTA – Praktika im Waldbereich verabschiedet und unterzeichnet.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Verhältnis zur Grösse ihrer Verwaltungseinheit verpflichten sich die kantonalen Forstdienste, geeignete Praktikumsstellen bereitzustellen und für eine befähigte Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten zu sorgen (Art. 2 Charta). Praktika werden ausgeschrieben. Die KOK führt eine Plattform, auf der die offenen Angebote an Praktikumsstellen für die Interessierten einsehbar und abrufbar sind. Die Kantone melden ihre Ausschreibung zuhanden der gemeinsamen Plattform (Art. 3 Charta).