Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) bezweckt den Schutz und die angemessene Nutzung der einheimischen Fauna sowie die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Bei der Organisation und Ausübung der Jagd ist die Tierschutzgesetzgebung einzuhalten. Die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) nimmt mit der nachfolgenden Sprachregelung Stellung zur Baujagd, da diese immer wieder im öffentlichen Fokus steht.